
Brenntage
In der Gemeinde Faßberg haben Sie unter gewissen Voraussetzungen viermal jährlich die Möglichkeit, Laub- und Strauchabfälle, die im eigenen Garten angefallen sind, in eben diesem zu verbrennen.
Das Verbrennen sonstigen Abfalls (Bauholz, Türen, Fensterrahmen usw.) ist ausdrücklich verboten und zieht Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich!
Auch sind verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Die Feuerstellen sind so zu legen, dass ausreichende Abstände zu Gebäuden usw. eingehalten werden. Die Flamme darf nur so groß werden, dass sie jederzeit beherrschbar bleibt. Die Rauchentwicklung ist so zu steuern, dass Nachbarn nicht belästigt und der Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden. Funkenflug ist zu vermeiden. Gerät und Wasser zur Brandbekämpfung ist bereit zu halten. Die Brandstelle ist ständig von einer arbeitsfähigen Person zu beaufsichtigen.
Nur wer dies alles gewährleisten kann, darf die Brenntage nutzen. Die Brenntage sind jeweils auf den 2. und 4. Samstag im März und Oktober festgesetzt. Gebrannt werden darf an diesen Tagen von 8.00 - 18.00 Uhr.
Herrscht an diesen Tagen jedoch starker Wind oder lang anhaltende Trockenheit, so darf keinesfalls gebrannt werden. Der jeweilige Brenntag fällt dann aus. Die Vorschriften im Einzelnen können Sie im Rathaus (Zi. 2 und 3) einsehen.
Beachten Sie bei der Nutzung der Brenntage unbedingt das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme!
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Sa, 19.05.2012 - 17:00 Uhr
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Mo, 21.05.2012 - 19:00 Uhr
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Di, 22.05.2012 - 10:00 Uhr
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