
Da Gebührensätze sich schnell ändern und vor allem die zu Grunde liegenden Gebührentatbestände sehr genau ermittelt werden müssen, bitten wir, die folgenden Angaben nur als Anhaltspunkte zu verstehen.
Allgemeine Hinweise
Die Bestattungsvarianten (Grabarten)
1. Urnenbestattungen
1.1 Rasenurnenbestattungen mit oder ohne Grabplatte
Rasenurnengräber für je eine Urne können wahlweise mit oder ohne eine Grabplatte (vgl. unter 2.1) erworben werden. Ein solches Grab kostet 500 €, ggf. zzgl. der Kosten für die Grabplatte. Für das Ausheben der Gruft werden z.Zt. 76,67 € in Rechnung gestellt.
1.2 Urnengrabstelle
Auf einer Urnengrabstelle können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Sie kostet 420,00 € für eine Nutzungszeit von 20 Jahren. Verlängerungen sind auf Wunsch möglich oder ergeben sich automatisch im Fall weiterer Bestattungen. Die Verlängerungsgebühr beträgt 21,00 € pro Jahr. Für den Gruftaushub fallen Kosten von 76,67 € an.
1.3 Urnen auf Wahlgräbern
Urnen können auch auf Wahlgräbern (siehe dort) beigesetzt werden.
2. Sargbestattungen
Hier stehen drei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.
2.1 Rasenreihengräber/Rasendoppelgräber
Das sind die Bestattungen "auf dem grünen Rasen" für einzelne Verstorbene oder für Paare. Die Grabstellen kosten 1.230,00 €, bzw. 2.460,00 €. Hinzu kommen die Kosten für eine kleine Grabplatte (ca. 300/ca. 450 €), die durch die Friedhofsverwaltung beauftragt wird. Der Gruftaushub kostet 328,52 €, bzw. 372,33 €.
2.2 Reihengräber
Reihengräber sind für eine Sargbestattung gedacht. Weitere Beisetzungen sind nicht möglich. Der Grabplatz wird durch die Friedhofsverwaltung vergeben. Die gärtnerische Anlage und Pflege während der 20-jährigen Nutzungszeit obliegt den Hinterbliebenen. Verlängerungen sind unter besonderen Voraussetzungen möglich, jedoch nicht die Regel. Reihengräber kosten 420,00 € zuzüglich 328,52 € für den Gruftaushub.
2.3 Wahlgräber
Hier haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen in Frage kommenden Bestattungsplätzen, daher der Name. Die alte Bezeichnung "Familiengrab" trifft den Verwendungszweck etwas deutlicher. Die Gräber werden ein - oder mehrstellig vergeben. Je Stelle können ein Sarg und 2 Urnen beigesetzt werden. Eine Stelle kostet 520,00 €. Im Regelfall werden zwei Grabstellen erworben, so dass die Kosten sich auf 1.040,00 € belaufen. Hinzu kommt der Gruftaushub mit 372,33 €. Verlängerungen der 20jährigen Nutzungszeit sind möglich oder ergeben sich durch weitere Bestattungen.
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Di, 22.05.2012 - 10:00 Uhr
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