
Wer in der Gemeinde Faßberg den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweistelle anfängt, muss dies der Gemeindeverwaltung gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt, wenn der Betrieb innerhalb des Ortes verlegt, oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder erweitert wird (Gewerbeummeldung). Auch die vollständige Aufgabe eines Gewerbeberiebes, z.B. wegen Geschäftsaufgabe oder Verlegung in einen anderen Ort, unterliegt dieser Meldepflicht (Gewerbeabmeldung).
Zweckmäßigerweise erfolgt die Gewerbeanzeige persönlich im Rathaus. Ihr Ansprechpartner im Fachbereich Bürgerservice/Ordnung ist Frau Gehle, Tel. 05055/59735, e-mail carola.gehle.fas[at]lkcelle.de. Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.
Die persönliche Vorsprache bietet insbesondere den Vorteil, dass evtl. sich ergebende Fragen direkt geklärt werden können. Auch kann die Gebühr ohne weiteren Aufwand in bar entrichtet werden. Soweit eine persönliche Gewerbeanzeige allerdings nicht möglich ist, schicken wir Ihnen auch auf Anfrage gerne ein Blankoformular zu.
Die Gebühr für jede Gewerbeanzeige (An-, Ab- oder Ummeldung) beträgt 30,00 Euro.
Existenzgründern im Handwerk empfehlen wir den "STARTER-SHOP" der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, der unter dem Motto "Alle Formalitäten aus einer Hand" auf der Internetseite www.hwk-bls.de einen umfassenden Service bietet.
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Sa, 19.05.2012 - 17:00 Uhr
9. MAI CITY FESTIVAL
Mo, 21.05.2012 - 19:00 Uhr
Unterwegs.....
Di, 22.05.2012 - 10:00 Uhr
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