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"Park Yerville" in Faßberg

Leinenzwang

In der Gemeinde Faßberg gibt es keinen ortsrechtlich festgelegten allgemeinen Leinenzwang. Allerdings dürfen Tiere nicht unbeaufsichtigt auf der Straße herumlaufen (vgl. § 28 StVO).
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) in der freien Landschaft, also außerhalb der Bebauung und abseits öffentlicher Straßen, an der Leine geführt werden. Weitere Einschränkungen bestehen in öffentlichen Parkanlagen (z.B. am Heidesee in Müden) oder auf dem Wochenmarkt in Faßberg. Auf diese Fälle wird jeweils vor Ort durch Beschilderung hingewiesen.  Bei Hunden, die sich gegenüber Menschen oder anderen Tieren als aggressiv erwiesen haben, kann neben weitergehenden Maßnahmen individuell Leinenzwang angeordnet werden.

Hundesteuer

Hunde, die älter als 3 Monate sind, sind zur Steuer anzumelden. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb einer Woche bei der Gemeinde anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Kalendermonat, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird, frühestens mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem er drei Monate alt wird.
Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.  jeden Jahres fällig. Auf Wunsch kann die Zahlung auch als Jahressteuer zum 01.07. eines jeden Jahres erfolgen.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: 
            Für den 1. Hund                                  36,-- €
            für den 2. Hund                                   54,-- €
            für jeden weiteren Hund                     78,-- €
            für jeden gefährlichen Hund              504,-- €     

Bei der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder im Rathaus abgegeben werden. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung  oder eines eingezäunten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. Dies erleichtert auch eine Zuordnung zum Hundehalter, falls der Hund einmal entlaufen sollte und erspart so den Weg in das Tierheim.
Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde Faßberg aufhalten, ist das Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft bereits besitzen. In bestimmten anderen Fällen kann es auch eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung geben z.B. für Blindenführhunde oder Herdengebrauchshunde. Hierzu erteilt die Kämmerei (Frau Cross, Tel. 05055/59722, sylvia.cross.fas[at]lkcelle.de ) weitere Auskünfte.

Hundekot

Die Gemeinde Faßberg unterstützt verantwortungsbewusste Hundehalter durch die kostenlose Abgabe von Hundekotbeuteln, die bei Bedarf aus bereitstehenden Beutelspendern entnommen werden können und auch im Rathaus in Faßberg oder bei der Touristinformation in der Mühle Müden ausgegeben werden.
Wir bedanken uns für´s Mitmachen und weisen Uneinsichtige darauf hin, dass es ein Bußgeld von 10 - 25 € nach sich ziehen kann, wenn man die "Hinterlassenschaften" seines Hundes nicht beseitigt.

 

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