
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt, ist in Niedersachsen gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zu erklären. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt am Wohnort des Erklärenden.
Die Erklärung kann nur höchstpersönlich erfolgen. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, sowie die Geburts- und ggf. Eheurkunde, bzw. Ihr "Stammbuch" mit.
Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann den Austritt ohne Einwilligung des gesetzlichen Vetreters erklären. Für Personen unter 14 Jahren erklärt der gesetzliche Vertreter den Austritt. Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, so muss es dieser Erklärung seiner Eltern formlos zustimmen.
Die Gebühr für eine Kirchenaustrittserklärung beträgt 25 €. Für Ehegatten, die gemeinsam den Austritt aus der gleichen Religionsgemeinschaft erklären, fällt diese Gebühr nur einmalig an.
Soweit Sie in einem lohnsteuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, erfolgt die Änderung der Lohnsteuerkarte über das zuständige Finanzamt.
Übrigens:
Der Wiedereintritt in eine Religionsgesellschaft erfolgt nicht beim Standesamt! Hierfür ist die jeweilige Kirche selbst aufzusuchen.
Nachdem der Frühling nun endlich richtig Fahrt aufnimmt und die Natur im frischen saftigen...
Wettbewerb „Faßberg sucht das originellste selbstgebaute Flugobjekt“
Faßberg, 16. März. Das Kuratorium „Faßberg – Militärluftfahrt, Weltraum und Heide“ verabschiedete...
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Faßberg hat in seiner Sitzung am 26.01.2012 beschlossen, die...
Sa, 19.05.2012 - 17:00 Uhr
9. MAI CITY FESTIVAL
Mo, 21.05.2012 - 19:00 Uhr
Unterwegs.....
Di, 22.05.2012 - 10:00 Uhr
Dorfspaziergang
Mehr Termine
Laufende Veranstaltungen
Veranstaltung anmelden