
DAS SCHIEDSAMT DER GEMEINDE FAßBERG
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten ist in jeder Gemeinde ein Schiedsamt eingerichtet. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind. In diese Zuständigkeit des Schiedsamtes fallen z.B. Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Wahrung nachbarrechtlicher Belange.
Weiterhin ist das Schiedsamt Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung und zuständig für die dort genannten Vergehen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Briefgeheimnis, Körperverletzung und Sachbeschädigung).
Schiedsperson in der Gemeinde Faßberg ist
Herr Jürgen Siedel, Möldersweg 9, 29328 Faßberg,
Tel: 05055-8916
Mobil: 0175-3457996
Stellvertretende Schiedsperson ist
Frau Ilona Kellmann, Heuweg 12, 29328 Faßberg
Tel: 05053-900770
Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)...
weitere Informationen hier Informationen FASS
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Faßberg hat in seiner Sitzung am 26.01.2012 beschlossen, die...
Eltern, die für Ihre Kinder ab dem 01.08.2012 einen Kindergarten oder -krippenplatz benötigen,...
Die Gemeinde Faßberg stellt zum 01. August 2012 1 Auszubildende/n für den Beruf der/des...
Faßberg, 27. Oktober 2011. „Unsere Heide begeistert Touristen. Den Himmel darüber bestimmt für...
Fr, 23.03.2012 - 19:30 Uhr
Lesung des Buches "Mein geteiltes …
Mehr Termine
Laufende Veranstaltungen
Veranstaltung anmelden