Bauturbo
Die Gemeinde Faßberg informiert darüber, dass der Rat in seiner Sitzung am 23.04.2026 einen Kriterienkatalog im Rahmen des sogenannten „Bauturbos“ beschlossen hat.
Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" - kurz Bauturbo - vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257) ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten und befristet bis zum 31. Dezember 2030.
Mit diesem Instrument verfolgt die Gemeinde das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und damit einen wichtigen Beitrag zur zügigen und bedarfsgerechten Schaffung von Wohnraum zu leisten. Gleichzeitig soll durch klare Kriterien eine transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage für Bauvorhaben geschaffen werden.
Die Gemeinde Faßberg beabsichtigt, diesen Kriterienkatalog künftig aktiv anzuwenden und Bauprojekte auf dieser Basis effizient zu begleiten. Für Bauwillige, Investoren sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger entsteht dadurch eine verlässliche Orientierung hinsichtlich der Rahmenbedingungen und Anforderungen.
Der Kriterienkatalog findet zunächst Anwendung im Ort Faßberg. Eine schrittweise Ausweitung auf die weiteren Ortsteile der Gemeinde ist vorgesehen, sodass perspektivisch ein einheitlicher und transparenter Maßstab für die Entwicklung von Bauvorhaben im gesamten Gemeindegebiet geschaffen wird.
Weitere Informationen zum Bauturbo erhalten Sie unter: BMWSB Homepage - Bau-Turbo - BMWSB
| Kriterienkatalog Bauturbo 23.04.2026 (120 kB) |
