Überschwemmungsgebiet
Bekanntmachung
des Landkreises Celle - Untere Wasserbehörde- über die öffentliche Auslegung des Entwurfs einer Verordnung über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes durch Verordnung des Landkreises Celle für den Landwehrbach und die Sothrieth in der Gemeinde Südheide und in der Gemeinde Faßberg im Landkreis Celle.
Es wird ein Verfahren zur Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes gemäß § 76 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 09.01.2026 (BGBl. I 2026 Nr. 4), in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. § 115 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 82), in der derzeit geltenden Fassung durchgeführt.
Gem. § 115 Abs. 3 NWG i.V.m. § 3 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2024 (BGBl. I S. 236), in der derzeit geltenden Fassung, wird das Vorhaben bekannt gemacht.
Das geplante Überschwemmungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Südheide und in der Gemeinde Faßberg im Landkreis Celle (km 0,000 – km 11,365).
Ich weise darauf hin, dass das Überschwemmungsgebiet des Landwehrbachs und der Sothrieth bereits vorläufig gesichert wurde (Nds. Mbl. Nr.10/2015, S. 281ff.). Der jetzt ausliegende Entwurf einer Verordnung dient der endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes. Gegenüber der vorläufigen Sicherung werden Änderungen im räumlichen Zuschnitt vorgenommen. Der überarbeitete räumliche Zuschnitt kann der ausgelegten Übersichtskarte und den Detailkarten entnommen werden.
Die Verfahrensunterlagen, bestehend aus dem Verordnungsentwurf, den dazu gehörigen Karten und den Erläuterungen können in der Zeit vom
17.06.2026 bis einschließlich 16.07.2026
beim Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Trift 27, 2. OG, 29221 Celle, Raum 2.03, in der Zeit von Montag und Dienstag 08:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr eingesehen werden.
Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Unterlagen werden auch auf der Homepage des Landkreises Celle (https://www.landkreis-celle.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/index.php?object=tx,3314.15798.1&NavID=3314.61&La=1 ) veröffentlicht.
Darüber hinaus können die Unterlagen bei der Gemeinde Faßberg, Große Horststraße 40-44, 29328 Faßberg, 1. OG Raum 18 im Rahmen der Öffnungszeiten
Montag, Dienstag u. Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
und nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Zudem können die Unterlagen bei der Gemeinde Südheide, Rathaus Hermannsburg, Am Markt 3, 29320 Südheide OT Hermannsburg, Raum 0.11 und im Rathaus Unterlüß, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide OT Unterlüß im Raum 1 im Rahmen der dortigen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweise:
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 30.07.2026 beim Landkreis Celle, Amt für Umwelt und ländlichen Raum, Trift 27, 29221 Celle, 2. OG, Raum 2.03 der Gemeinde Südheide, Rathaus Hermannsburg, Am Markt 3, 29320 Südheide OT Hermannsburg, Raum 0.11 und im Rathaus Unterlüß, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide OT Unterlüß sowie der Gemeinde Faßberg, Große Horststraße 40-44, 29328 Faßberg, 1. OG Raum 18 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb dieser Frist Stellungnahmen abgeben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind im laufenden Verfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Celle und auf der Internetseite des Landkreises Celle (www.landkreis-celle.de).
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die ihre Einwendungen fristgerecht erhoben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Faßberg, den 08.06.2026
Gemeinde Faßberg
Die Bürgermeisterin -LS-
Speder
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