Am Mühlenbusch
Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB „Am Mühlenbusch“
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Faßberg in seiner Sitzung am 29.01.2024 die Aufstellung der Innenbereichssatzung „Am Mühlenbusch“ gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Müden (Örtze) und in seiner Sitzung am 19.06.2025 die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Einzelheiten sind der Bekanntmachung und den Entwürfen der Planung zu entnehmen, die über die untenstehenden Links aufrufbar sind.
| 1- Öffentliche Bekanntmachung (944 kB) | |
| 2- Satzung Mühlenbusch (14 MB) |
