Anzeige einer Veranstaltung
Wer eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum plant, muss diese gemäß § 5 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Faßberg vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Das Ordnungsamt nimmt die Anträge für Veranstaltungen im öffentlichen Raum oder mit Auswirkungen darauf entgegen. Dies können sein: gewerbliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Straßenfeste, Ausmärsche, Drehgenehmigungen sowie auch Musik- und Konzertveranstaltungen.
Das Ordnungsamt kann im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Veranstaltungen mit Auflagen versehen, die dem Anzeiger in Form eines Bescheides bekannt gegeben werden. Die schärfste Form der Auflage stellt ein Verbot der Veranstaltung dar.
Für die Anzeige der Veranstaltung ist der Vordruck der Gemeinde Faßberg zwingend zu verwenden.
