Rattenbekämpfung
Ratten sollen sich nicht ungehindert ausbreiten. Schon durch einfache Maßnahmen können Ratten die Entwicklungsmöglichkeiten genommen werden
Ratten auf Ihrem Grundstück
Für die Rattenbekämpfung auf privaten Flächen sind die jeweiligen Nutzer bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung und ergibt sich aus den Vorschriften der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen vom 29.07.1977 (RattV ND).
Sollten Sie Rattenbefall auf Ihrem Privatgrundstück feststellen, besteht dringender Handlungsbedarf. Möglichst umgehend sollten Sie fachgerecht Bekämpfungsmaßnahmen einleiten. Es ist auch sinnvoll, Ihre direkte Nachbarschaft über Ihre Beobachtung zu informieren. Ratten treten meistens nicht nur auf einem Grundstück auf, so dass es gut möglich ist, dass weitere Nachbarn von der Schädlingsplage betroffen sind. In diesem Fall wäre es sinnvoll, gemeinsam eine Bekämpfung durchzuführen.
Weiterhin ist der § 16 Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Faßberg zu beachten:
Zur Vermeidung von Ungezieferanfall dürfen auf Grundstücken
- a) Verpackungsabfälle und andere Materialien, die im Rahmen ihrer weiteren Verwertung gesammelt werden, bis zum Tag ihrer Abfuhr nur in geschlossenen Behältern oder Räumlichkeiten, in welche Ungeziefer nicht eindringen kann, gelagert werden
- b) pflanzliche und tierische Abfälle nur in einer Art und Weise kompostiert werden, die ein Anlocken von Ungeziefer verhindert.
Allgemeine Empfehlungen und Informationen können Sie unserem Flyer entnehmen.
| Informationen Umgang mit Ratten (107 kB) |
