Grundsatzbeschluss für die Entnahme von Bäumen
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 beschlossen, dass Bäume an Gemeindestraßen oder auf sonstigen öffentlichen Flächen nur entnommen werden dürfen, wenn Schäden durch sie verursacht werden, sie eine Gefahr darstellen oder diese durch Krankheiten oder Absterben die Standsicherheit des Baumes gefährden. Ausgenommen von dem Grundsatzbeschluss sind erforderliche Baumentnahmen im Rahmen des Straßenausbaus und Straßenunterhalts. Wird ein Baum entnommen, ist dafür grundsätzlich eine Ersatzpflanzung im Gemeindegebiet vorzunehmen.