Solarpark Müden
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Faßberg und Aufstellung des Bebauungsplanes Müden Nr. 26 "Solarpark Müden"
hier: Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Faßberg hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 die Aufstellung eines 18. Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Faßberg sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Müden Nr. 26 "Solarpark Müden" beschlossen. Die Aufstellung dieser Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung der Bauleitpläne sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für einen Freiflächenphotovoltaikpark mit ca. 12 ha Flächengröße geschaffen werden.
In seiner Sitzung am 24.06.2026 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Faßberg die Vorentwürfe der genannten Verfahren einschließlich Begründung beraten und beschlossen, auf deren Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und so über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Die Vorentwürfe des 18. Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan sowie des Bebauungsplanes Müden Nr. 26 „Solarpark Müden“ sowie die Vorentwürfe der Begründungen werden deshalb gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
01. Juli 2026 bis einschließlich 31. Juli 2026
auf der Internetseite der Gemeinde Faßberg im Internet veröffentlicht.
Gleichzeitig werden die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Faßberg, Große Horststraße 40-44, 29328 Faßberg, Zimmer 18 während der Dienststunden
Montag, Dienstag u. Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Einzelheiten sind der Bekanntmachung und den Verfahrensunterlagen zu entnehmen, die über die untenstehenden Links aufrufbar sind.
