Bebauungspläne in der Gemeinde Faßberg
Die Bauleitplanung regelt die Nutzung des Bodens und die Bebauung einer bestimmten Region. Auf kommunaler Ebene gibt es die Form des Flächennutzungsplans (kurz F-Plan) oder des Bebauungsplans (kurz B-Plan).
Der Bebauungsplan gem. § 8 Baugesetzbuch (BauGB) konkretisiert den Flächennutzungsplan für einen bestimmten Bereich innerhalb der Gemeinde. Er ist rechtsverbindlich und gibt detaillierte Vorgaben für die bauliche Nutzung und Gestaltung von Grundstücken.
In einem Bebauungsplan werden zum Beispiel
- die Art der baulichen Nutzung,
- das Maß der baulichen Nutzung,
- die überbaubaren Flächen,
- die Höhe und die Anzahl der Geschosse,
- die Art der Dachform und
- die Gestaltung von Freiflächen
festgelegt. Auch Anforderungen an den Umweltschutz sowie an die Denkmalpflege können in einem Bebauungsplan berücksichtigt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Faßberg, getrennt nach den Ortschaften Faßberg, Müden (Örtze), Poitzen und Schmarbeck. Diese stehen Ihnen als Download (PDF-Datei) zur Verfügung.
Die Bebauungspläne des gesamten Gemeindegebietes werden nach und nach digitalisiert und hochgeladen.
Existiert zu Ihrem Grundstück kein Bebauungsplan, müssen Sie sich im Innenbereich nach § 34 BauGB, im Außenbereich nach § 35 BauGB richten.
Bauvoranfragen, einen Bauantrag (wenn ein B-Plan vorliegt) oder eine Bauanzeige sind beim Landkreis Celle als Untere Baubehörde zu stellen.
Es wird empfohlen, bei Vorhaben einen Entwurfsverfasser (z.B. einen Architekten) zu beauftragen.



