Haushaltsplan
Wie jedem Privathaushalt steht auch der Gemeinde Faßberg jährlich eine bestimmte Summe Geld zu Verfügung, mit der sie haushalten muss. Eine Gemeinde hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen, die über entsprechende Einnahmen finanziert werden.
Aus diesem Grund muss die Gemeinde Faßberg, ebenso wie jede andere Gemeinde, der Bund oder die Bundesländer, ihre Ausgaben besonders sorgfältig planen. Schließlich wirtschaftet die Verwaltung ganz überwiegend mit finanziellen Mitteln der Steuerzahler, der Faßberger Bürger und Wirtschaftsbetriebe.
Aufgaben der Gemeinde Faßberg
Die Aufgaben lassen sich in zwei Kategorien aufteilen:
Zum einen gibt es die Pflichtaufgaben, zu deren Erfüllung die Gemeinde per Gesetz verpflichtet ist.
Zum anderen gibt es die freiwilligen Aufgaben. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich der Sport- und Kulturförderung.
Pflichtaufgaben haben grundsätzlich Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Ob und in welchem Umfang freiwillige Aufgaben erfüllt werden, entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Ein wesentliches Entscheidungskriterium ist dabei die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde.
| Haushaltsplan 2017 (9 MB) | |
| Haushaltsplan 2018 (8 MB) | |
| Haushaltsplan 2019 (7 MB) | |
| Nachtragshaushaltsplan 2019 (3 MB) | |
| Haushaltsplan 2020 (7 MB) | |
| Haushaltsplan 2021 (7 MB) | |
| Haushaltsplan 2022 (4 MB) | |
| Haushaltsplan 2023 (11 MB) | |
| Haushaltsplan 2024 (7 MB) | |
| Haushaltsplan 2025 (8 MB) | |
| Nachtragshaushaltsplan 2025 (12 MB) |
