Vor dem Gilbecksfelde
Bebauungsplan Müden Nr. 5 „Vor dem Gilbecksfelde“, 2. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung im Internet gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Faßberg hat in seiner Sitzung am 21.08.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Müden Nr. 5 „Vor dem Gilbecksfelde“ beschlossen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Faßberg am 24.06.2026 die Veröffentlichung im Internet des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Vor dem Gilbecksfelde“ mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Änderung des bisherigen Sondergebietes für Wochenendhäuser in Allgemeine Wohngebiete. Durch die Änderung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Bedarf an Wochenendhäusern seit 1993, als dieser Bebauungsplan für ein damals bereits bestehendes Gebiet aufgestellt wurde, massiv zurückgegangen ist.
Der Planbereich befindet sich im Nordosten des Ortsteils Müdens auf der Ostseite des Heidesees. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes betrifft die Flächen, die im Bebauungsplan als Sondergebiet für Wochenendhäuser festgesetzt sind.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung in der Zeit vom
15. Juli 2026 bis einschließlich 21. August 2026
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und im Rathaus der Gemeinde Faßberg, Große Horststraße 40-44, 29328 Faßberg, Zimmer 18 während der Dienststunden
Montag, Dienstag u. Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt.
Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB weisen wir darauf hin, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Einzelheiten sind der Bekanntmachung und den Vorentwürfen der Planungen zu entnehmen, die über die untenstehenden Links aufrufbar sind.
