Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das
Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen
Elementen. Bei einem Punktestand
Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen.
Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug.
Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Punkte, die ab dem 01.05.2014 ins Register eingetragen werden, werden nach folgender Frist getilgt. Diese richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:
Die Frist beginnt mit ab der Rechtskraft der Entscheidung. Für vor dem 01.05.2014 eingetragene Punkte gelten Übergangsregelungen.
Rathaus
Große Horststraße 40-44
29328 Faßberg
Tel.: 05055 597-0
Fax.: 05055 597-19
rathaus@fassberg.de
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Mittwoch
nach Terminvereinbarung
Donnerstag
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Freitag
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Wir bitten um eine Terminvereinbarung für das Meldeamt.