Feldberegnung im Landkreis Celle
B E K A N N T M A C H U N G
über die öffentliche Auslegung der Vorhaben von 18 Beregnungsverbänden auf Neuerteilung der Erlaubnisse zur Entnahme von Grundwasser zu Beregnungszwecken
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bekanntmachung.
Die Auslegung erfolgt durch
1. Veröffentlichung im Internet auf der Homepage des Landkreises Celle, siehe http://www.landkreis-celle.de/feldberegnung und
2. digitale Bereitstellung der Unterlagen in den u. g. Rathäusern der Kommunen in Stadt und Landkreis Celle.
Die Unterlagen können dazu in der Zeit von
Freitag, den 20.02.2026, bis einschließlich Freitag, den 20.03.2026
im Rathaus der Gemeinde Faßberg, 1. OG, Zimmer 18 an einem Laptop
eingesehen werden.
Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Celle, Untere Wasserbehörde, Trift 27, 29221 Celle bzw. per E-Mail über das Funktionspostfach Feldberegnungsverfahren@lkcelle.de oder bei jeder der auslegenden Kommunen Einwendungen erheben.
| Bekanntmachung Feldberegnung (1 MB) |
