Gebühren und Beiträge
- Verwaltungsgebühren
- Beiträge (Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge)
Die Städte und Gemeinden erhalten feste Anteile an folgenden Bundes- und Landessteuern:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
Außerdem erhebt die Gemeinde Faßberg Gemeindesteuern, bestehend aus:
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Betriebe)
- Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Zweitwohnungssteuer
