Kultur- und Tourismustaxe
Einführung der Kultur- und Tourismustaxesatzung (KulTourTaxe) zum 01.07.2024
Der Rat der Gemeinde Faßberg hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Satzung der Gemeinde Faßberg über die Erhebung einer Kultur- und Tourismustaxe (KulTourTaxesatzung) beschlossen. Die Satzung wurde am 25.06.2024 im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und tritt am 01.07.2024 in Kraft.
Steuern werden in der Regel nicht für einen bestimmten Zweck erhoben, sondern dienen allgemein als sogenannte Deckungsmittel für den gemeindlichen Haushalt. Der Rat der Gemeinde Faßberg hat sich dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der KulTourTaxe ausschließlich für die Förderung des Tourismus und die Erhaltung und Verbesserung der freiwilligen touristischen Infrastruktur verwenden zu wollen. Dies kann die Finanzierung von Projekten zur Verschönerung öffentlicher Plätze, die Entwicklung neuer Freizeitangebote, die Verbesserung der touristischen Infrastruktur wie Radwege oder Wanderwege, sowie die Förderung von Veranstaltungen und Events umfassen, die das touristische Angebot der Gemeinde bereichern.
Die KulTourTaxe wird von der Gemeinde Faßberg als sogenannten „indirekte Steuer“ (Aufwandsteuer) erhoben, d.h. Steuerschuldner oder Steuerschuldnerin ist der Gast der Beherbergungsstätte. Dieser hat die KulTourTaxe an die Gemeinde Faßberg zu entrichten. Auch für Übernachtungen, die für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit des Übernachtungsgastes zwingend erforderlich sind, ist die KulTourTaxe zu zahlen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Steuerpflicht befreit.
Die Höhe des jeweils gültigen Steuersatzes ist wie folgt bestimmt:
|
Art der Unterkunft |
KulTourTaxesatz |
|
Hotels, Hostels, Motels, Boardinghouses |
1,50 Euro / je Person und Nacht |
|
Gasthöfe, Gästehäuser, Pensionen |
1,50 Euro / je Person und Nacht |
|
Jugendherbergen |
1,50 Euro / je Person und Nacht |
|
Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Privatzimmer |
1,50 Euro / je Person und Nacht |
|
Campingplätze, Wohnmobil- bzw. Reisemobilplätze |
1,50 Euro bei einer Person und Stellplatz / je Nacht |
|
Campingplätze, Wohnmobil- bzw. Reisemobilplätze |
2,50 Euro bei zwei und mehr Personen und Stellplatz / je Nacht |
Hinweis:
Für Buchungen vor dem 01.07.2024 ist keine KulTourTaxe zu entrichten. Für Buchungen ab dem 01.07.2024 ist die KulTourTaxe entsprechend der Satzung an die Gemeinde Faßberg zu entrichten.
Sollten Sie einen Zahlbeleg (Quittung) für die Entrichtung der KulTourTaxe benötigen, erhalten Sie diese bei der Gemeinde Faßberg (Anforderung über finanzen@fassberg.de).
Die Kultur- und Tourismustaxesatzung, die FAQ - Informationen zur Kultur- und Tourismustaxe, die Zahlmöglichkeiten und die Anmeldung einer Beherbergungsstätte (für Gastgeber) finden Sie hier.“
| Kultur- und Tourismustaxesatzung (242 kB) | |
| FAQ Informationen zur Kultur- und Tourismustaxe (640 kB) | |
| Zahlmöglichkeiten (266 kB) | |
| Beherbergungsanmeldung (389 kB) |
