Gewerbegebiet; Erweiterung I
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Faßberg und Aufstellung des Bebauungsplanes Faßberg Nr. 10a „Gewerbegebiet Erweiterung I“, 1. Änderung
hier: Erneute Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der letztgültigen Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Faßberg in seiner Sitzung am 24.06.2026 die erneute frühzeitige Beteiligung zu den Vorentwürfen der 13. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10A „Gewerbegebiet Erweiterung I“ mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beraten und beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist eine Nutzungsänderung innerhalb des Änderungsbereiches. Der Bedarf an gewerblich zu nutzenden Grundstücken ist derzeit weniger groß als ursprünglich erwartet. Demgegenüber steht der Bedarf an Wohnbaugrundstücken, der nach wie vor nicht gedeckt ist.
Die Vorentwürfe der 13. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Faßberg Nr. 10a „Gewerbegebiet Erweiterung I“ mit Begründung werden in der Zeit vom
15. Juli 2026 bis einschließlich 21. August 2026
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht und im Rathaus der Gemeinde Faßberg, Große Horststraße 40-44, 29328 Faßberg, Zimmer 18 während der Dienststunden
Montag, Dienstag u. Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereitgelegt.
Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Einzelheiten sind der Bekanntmachung und den Vorentwürfen der Planungen zu entnehmen, die über die untenstehenden Links aufrufbar sind.
